Ein warmer Sommernachmittag. Ben -keine 2 Jahre alt- ist mit seiner Kita-Gruppe im Garten und schaut den anderen Kindern eine ganze Weile völlig fasziniert beim Spielen zu. Doch irgendwann wird es ihm langweilig und er macht sich unbemerkt auf den Weg, das lokale Umfeld seiner Kita zu erkunden. Durch Zufall wird er von seiner Mutter auf dem Weg zur angrenzenden Strasse entdeckt.
Ein klarer Fall von Aufsichtspflichtverletzung - möchte man meinen. Doch ganz so einfach ist es nicht, denn die Frage, wann eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt, kann nicht eindeutig beantwortet werden.
Fakt ist: Mit der Anmeldung im Kindergarten schließen Eltern mit dem Träger des Kindergartens einen Vertag ab. Kernstück dieser Abmachung ist die Betreuung, Beaufsichtigung und Erziehung des Kindes für die Zeit in der das Kind die Kita besucht. Mit dieser Vereinbarung übertragen die Eltern dem Kindergarten auch die Aufsichtspflicht für die Zeit in der das Kind sich dort befindet - und damit ein großes Stück Verantwortung.
Dabei beginnt die Aufsichtspflicht, wenn das Kind im Kindergarten dem Erzieher übergeben wird und sie endet, wenn es von den Eltern oder anderen, verlässlichen Erwachsenen wieder abgeholt wird.
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vor 1 Monat
Guten Morgen Kerstin,
AntwortenLöschenwo ist das Problem? Für mich liegt der Fall klar auf der Hand. Die Erzieher haben ihre Aufsichtspflicht verletzt. Als Mutter wäre ich ziemlich erschrocken gewesen, meinem zweijährigen Kind mal so eben auf dem Weg nach Hause zu begegnen. Hat sich der Fall schon gelöst?