Mittwoch, 21. Oktober 2009

Doch was tun?

Auch wenn Berlin im bundesweiten Vergleich ein nahezu paradisisches Angebot von Kita- und Krippenplätzen aufweist, so steht die tatsächliche Verfügbarkeit wohnortnaher Plätze doch auf einem anderen Blatt. Insbesondere dann, wenn eine möglichst kleine Gruppenstärke und möglichst viele Zusatzleistungen ganz oben auf der Wunschliste der Eltern stehen.
Haben sich die kleinen Prinzessinen und Prinzen erst einmal eingelebt und wahre Freundschaften geschlossen, so ist an einen Kita-Wechsel erst einmal nicht mehr zu denken. Und schon befinden wir uns inmitten eines Dilemmas: Hohe Kosten, wenig Leistung und aufgrund der Kinderfreundschaften ein "quasi" Zwang der Einrichtung treu zu bleiben.
Doch kann das wirklich der Weisheit letzter Schluß sein?

Das Märchen von den versprochenen Leistungen

Es war einmal eine junge Familie, die sich für Ihre 2-jährige Tochter nichts mehr wünschte als eine fürsorgliche, individuelle, altersgerechte und liebevolle Tagesbetreuung in einer Einrichtung, die aufgrund eines hohen Personalschlüssels und besonders geschulten Fachpersonals eben dieses leisten könne.

Natürlich waren sie bereit, sich das "Beste" auch was kosten zu lassen.

Sie machten sich auf die Suche und es dauerte nicht lange bis sie fanden, wonach sie suchten. Mehr noch. Die Einrichtung im noblen Stadtteil Grunewald überzeugte nicht nur durch
den stilvollen Stadtvillencharme der 20-er Jahre,
den wunderbaren kindgerechten Garten,
eine angekündigte Erneuerung der Gruppenräume inkl. der Ausstattung,
den Personalschlüssel von 1 zu 4 (sprich eine Erzieherin auf 4 Kinder) in der Gruppe der über 2 & unter 3- jährigen zum Zeitpunkt des Informationsgesprächs,
der phonetischen Bilingualität (sprich "Quasi-Muttersprachler" übernehmen die ganztägige englischsprachige Betreuung),

sondern auch durch die enthaltenen Zusatzleistungen wie
des mehrstündigen Französischunterrichts pro Woche,
der Yogastunden und
der logopädischen Betreuung des Spracherwerbs.

Die junge Familie war begeistert und gerne bereit, den um 100% erhöhten Kostenaufwand zu tragen.

Doch leider scheint es sich bei der "gepriesenen" Einrichtung um ein Märchen zu handeln, mit Ausnahme des Kostenapparates, der mit präziser Genauigkeit zu jedem 1. eines Monats als nicht unerhebliche Ausgabe auf dem Kontoauszug erscheint.

Die Erzieher der fremdsprachlichen Komponente sind wahlweise krank oder an 2 Tagen/Wo in der Berufsschule und überzeugen nach Empfinden der jungen Familie zwar durch gute aber nicht durch "Quasi-Muttersprachliche" Fremdsprachenkenntnisse. Die Gruppenstärke schwillt zuweilen auf 14 Kinder pro Erzieher an, die angekündigte Erneuerung der Gruppenräume zieht sich in die Länge und die Zusatzleistungen sind de facto bis dato nicht vorhanden.

Auskunftsbegehren der Eltern hinsichtlich erwarteter aber nicht erbrachter Leistungen wird z.T. sehr misstrauisch begegnet, wenn nicht sogar als persönlicher Angriff gewertet. Wendet man sich an die Kita-Leitung, die jeglicher Kritik sehr offen und freundlich begegnet, so bekommt jede betroffene Familie vermittelt, sie sei die Einzige, bei der dieses Problem auftritt....doch der Austausch der Eltern untereinander belegt, ein und dasselbe Problem haben ALLE.

Aufsichtspflichtverletzung in der Kita?

Ein warmer Sommernachmittag. Ben -keine 2 Jahre alt- ist mit seiner Kita-Gruppe im Garten und schaut den anderen Kindern eine ganze Weile völlig fasziniert beim Spielen zu. Doch irgendwann wird es ihm langweilig und er macht sich unbemerkt auf den Weg, das lokale Umfeld seiner Kita zu erkunden. Durch Zufall wird er von seiner Mutter auf dem Weg zur angrenzenden Strasse entdeckt.

Ein klarer Fall von Aufsichtspflichtverletzung - möchte man meinen. Doch ganz so einfach ist es nicht, denn die Frage, wann eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt, kann nicht eindeutig beantwortet werden.

Fakt ist: Mit der Anmeldung im Kindergarten schließen Eltern mit dem Träger des Kindergartens einen Vertag ab. Kernstück dieser Abmachung ist die Betreuung, Beaufsichtigung und Erziehung des Kindes für die Zeit in der das Kind die Kita besucht. Mit dieser Vereinbarung übertragen die Eltern dem Kindergarten auch die Aufsichtspflicht für die Zeit in der das Kind sich dort befindet - und damit ein großes Stück Verantwortung.

Dabei beginnt die Aufsichtspflicht, wenn das Kind im Kindergarten dem Erzieher übergeben wird und sie endet, wenn es von den Eltern oder anderen, verlässlichen Erwachsenen wieder abgeholt wird.